ARTIKEL FÜR IHR INDIVIDUELLES HYGIENEKONZEPT

Vertrauen Sie dem zuverlässigen und erfahrenen Familienunternehmen aus Backnang.
Neben Luftreinigern, Masken, Hygienewände erhalten Sie weitere Artikel für Ihr individuelles Hygienekonzept beim Fachhändler für Arbeitsschutz. Wir beraten Ihr Unternehmen, Ihre Behörde oder Institution und helfen Ihnen ganz persönlich mit unserem kompetenten Fachwissen bei der Vorbereitung, sowie Umsetzung des Konzepts. Wir freuen uns über Ihre Anfrage und machen Ihnen gerne ein speziell auf Sie zugeschnittenes Angebot.

Im Video stellt Geschäftsführer Michél Lochmann einige Artikel kurz vor. 

Die von Lochmann Berufskleidung und Arbeitsschutz verkauften EU Schutzmasken mit dem Zertifikat und der Kennzeichnung   CE 1024   sind dort gelistet und können von unseren Kunden überprüft werden.    Kaufen Sie Ihre zertifizierten Masken, Schnelltests und weitere Hygiene-  und Schutzartikel beim Fachhändler für Arbeitsschutz.

Die Produkte erhalten Sie in unserem Fachgeschäft in Backnang und in unserem ONLINESHOP.

Bleiben Sie gesund!


Bestellformular für Hygieneartikel

Unser AKTUELLES BESTELLFORMULAR mit FFP2 und medizinischen Masken, mit Desinfektionsmittel, Aufkleber, Hygienewänden/schilde und weiteren Produkten finden Sie zum [DOWNLOAD HIER].




COVID-19 ANTIGEN SCHNELLTEST

[Alle unsere Schnelltestprodukte finden Sie auch unter Angebote in unserem Onlineshop]




Covid-19 ANTIGEN Laientest Schnelltest Lollytest / Lollitest / Lutschtest AmonMed

LIEFERBAR / EINZELN VERPACKT

Als zulässiger Antigentest gelistet auf der Liste der Europäischen Union (EU) und vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) evaluiert. Dieser Test schlägt auch bei einer Infizierung mit der Virus Mutante Omikron / Omicron an.

 

Die Tests stehen auf der aktuellen Liste der EU.  Alle Tests, die Sie beim Fachhändler Lochmann Berufskleidung und Arbeitsschutz kaufen sind gelistet. Die Listen werden täglich von uns geprüft, ob unsere Ware dort noch gelistet ist.

Den umgangssprachlich genannten Lollytest / Lollitest oder auch Lutschtest ist in der Anwendung wesentlich angenehmer als die Entnahme aus der Nase oder dem Rachen. Ähnlich wie beim Spucktest kann dieser Speicheltest deshalb auch bei Senioren und Kinder ohne Probleme durchgeführt werden. Bei diesem Selbsttest (Laientest) ist die Probeentnahme kinderleicht, wie Kaugummi kauen. Bei der Testung von Kindern unter 18 Jahren muss laut Gebrauchsanweisung eine erwachsene Person die Coronatestung überwachen/beaufsichtigen und bei Bedarf unterstützend eingreifen. 1 SARS Cov 2 Rapid Testset. Ideal um der Mitarbeiterin / dem Mitarbeiter die Verpackung mit nach Hause zu geben, wo die Person den Selbsttest vor Arbeitsbeginn durchführen kann. Kaufen Sie den Schnelltest zur Eigenanwendung (auch Wohnzimmertest genannt) beim erfahrenen Fachhändler für Arbeitsschutz.

[Zum Lollitest in unserem ONLINESHOP]

SOLANGE VORRAT REICHT!

  • erkennt auch die neue Virusvariante OMICRON / OMIKRON
  • Zur Probenentnahme 10 Sekunden den Lolly / Lolli unter die Zunge oder zwischen die Backenzähne legen und drehen
  • Schnelles und zuverlässiges Testergebnis binnen 15 Minuten
  • Einfache Entnahme, auch ideal für Kinder (unter Aufsicht eines Erwachsenen) und Senioren zum selber testen
  • Keine lästige Entnahme aus Nase oder Rachen
  • Spezifität = 100 % / Sensitivität = 96,55 %
  • Lagerung bei Zimmertemperatur
  • SCHNELLTEST ZUM LUTSCHEN / KAUEN  LIEFERBAR!
  • Mit Gebrauchsanweisung auf DEUTSCH und Bebilderung/Zeichnungen
  • Mit Videoanleitung  https://youtu.be/7Ox7kJdDrKQ
  • EAN 6973176220098
  • Steht auf der der vom Gesundheitssicherheitsausschuss der Europäischen Union beschlossenen gemeinsamen Liste
    ID 1763
  • aktuell gelistet unter der Nummer #1763 (früher beim BfArM unter der Nummer AT1279/21)
  • Verpackungseinheit: einzeln verpackt
  • Mindestabnahme 25 Tests


Einsatzgebiete:

  • Laien, nicht medizinisches und nicht geschultes Personal
  • Ärzte
  • ambulante und stationäre Einrichtungen im Gesundheitswesen
  • Apotheken
  • Gesundheitsbehörden des Bundes, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände
  • Blutspendedienste
  • pharmazeutische Unternehmen
  • Beratungs- und Testeinrichtungen für besonders gefährdete Personengruppen
  • ambulante Pflegedienste, die ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen oder sonstigen
  • gemeinschaftlichen Wohnformen erbringen
  • Kita, Kindertagessstätte, Kindergarten, Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte
  • Kindertagespflegeeinrichtungen
  • Schule, Grundschulen, weitere Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen
  • Heime
  • Ferienlager
  • voll- oder teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger
  • Menschen oder vergleichbare Einrichtungen
  • Obdachlosenunterkünfte
  • Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern
  • sonstige Massenunterkünfte
  • Justizvollzugsanstalten
  • ambulante Pflegedienste, die körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung erbringen,
  • ambulante Betreuungsdienste, für Menschen mit Behinderungen, die z.B. sozialpsychiatrische Leistungen im häuslichen
  • Umfeld oder Assistenzleistungen, etwa im Arbeits- oder Schulkontext, erbringen,
  • ambulante Dienste der Eingliederungshilfe,
  • Arbeitgeber im Sinne des § 2 Absatz 3 des Arbeitsschutzgesetzes
  • Unternehmen, Belegschaft, Angestellte
  • Behörden
  • Kommunen
  • Friseure, Frisöre, Kosmetikstudio
  • Einzelhandel
  • und viele weitere Branchen, Einrichtungen und Institutionen


Nasaler und Oraler COVID-19 SARS-CoV-2-Antigentest Rapidtest

Die Tests stehen auf der aktuellen Liste der EU. Alle Tests, die Sie beim Fachhändler Lochmann Berufskleidung und Arbeitsschutz kaufen sind gelistet. Die Listen werden täglich von uns geprüft, ob unsere Ware dort noch gelistet ist.

Dieser Test schlägt auch bei einer Infizierung mit der Virus Variante Omikron / Omicron an.

 Als zulässiger Antigentest gelistet auf der Liste der Europäischen Union (EU) und vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) evaluiert. Zugelassen für den Europäischen Raum und damit in der EU verwendbar.

So kann medizinisch geschultes Personal in Pflegeheimen, Apotheken, Unternehmen, Firmen, Behörden von einer medizinisch eingewiesenen, zertifizierten Person schnell und zuverlässig getestet werden.

Die Tests können direkt vor Ort ohne Gerät (POC) durchgeführt werden, die Transportzeit zum Labor entfällt und die Ergebnisse liegen rasch vor.

Da das BfArM seit 29.6. 2022 nicht mehr zuständig ist, stehen die genehmigten und evaluierten Tests auf der EU-Liste

Produktinformationen zum Clungene Covid-19 Antigen-Schnelltest (Abstrich), ein vom Bundesinstitut für Anneimittel und Medizinprodukte (BfArM} und dem Paul-Ehrlich-Institut getesteter und empfohlener Antigen-Schnelltest. Kaufen Sie den Schnelltest beim erfahrenen Fachhändler für Arbeitsschutz.

[Zum Medizinischen Test in unserem ONLINESHOP]

SOLANGE VORRAT REICHT!

  • erkennt auch die neue Variante OMIKRON / OMICRON des Virus Covid-19
  • Steht auf der der vom Gesundheitssicherheitsausschuss der Europäischen Union beschlossenen gemeinsamen Liste
    ID 1363
  • früher beim BfArM gelisteter Test  unter der Nummer AT526/21
  • Steht auf der gemeinsamen Liste der Europäischen Kommission und ist damit auch im europäischen Raum verwendbar.
  • einfache Handhabung & Probenentnahme der Abstrich erfolgt in nur 2.5cm Tiefe im Nasenvorhof oder alternativ im hinteren Nasenbereich oder oral im Rachenraum
  • CE zertifiziert
  • Orale oder nasale Probenentnahme
  • Hohe Präzision: 92% Sensitivität bei positiver, 99,7% Spezifität bei negativer Testung
  • schnelles Testergebnis innerhalb von nur 10-15 Minuten.
  • Zur professionellen Anwendung
  • Antigen-Tests auf SARS-CoV-2
  • Mit Gebrauchsanleitung/Packungsbeilage in deutscher Sprache (und zusätzlich auf englisch, spanisch, französisch und italienisch), bebildert.

Achtung! Kein Laientest (Wohnzimmertest)

Verpackungseinheit:  25 Tests zur professionellen Anwendung pro Packung

Packungsinhalt:
25 x Covid-19 Antigen-Schnelltest Testkassetten
25 x Probenentnahme-Röhrchen & Verschlusskappen (Extraktionspuffer-Lösung bereits enthalten)
25 x sterile Abstrichtupfer
1 x Schablone zum Abstellen der Proben
1 x bebilderte Packungsbeilage in fünf Sprachen

Hersteller
Hangzhou Clongene Biotech Co., Ltd

Europäischer Bevollmächtigter
Shanghai International Holding Corp GmbH (Europa), Hamburg, DE

Coronatest als Spucktest? Leider sind die anderen Test-Versionen wie Spucktest, Lollytest/Lollitest oder Speicheltest vergriffen/ausverkauft oder nicht mehr auf der BfArM Liste (nach Ablauf der Lizenz)
Gerne machen wir Ihnen auf Wunsch ein Angebot über Schnelltests die auf der Liste der Europäischen Kommission geführt werden.

Mindestabnahme 25 Tests (1 Packung)

SOLANGE VORRAT REICHT!

Fragen Sie hier die Verfügbarkeit und Preise/Staffelpreise an



BITTE BEI COVID-19 TESTS BEACHTEN!

Die von der Firma Lochmann Berufskleidung angebotenen Schnelltests finden Sie alle unter der ensprechenden ID (ID #1363, #1763 #1957 und #1501) in der Liste der Europäischen Union und sind alle erstattungsfähig. Quelle: PEI Internetseite

Neue Verordnung und Zuständigkeitsänderung bei der Erstattungsfähigkeit von Antigen-Schnelltests seit 29. Juni 2022

Mit der Änderung der Coronavirus-Testverordnung (TestV) vom 29.06.2022 ist die Erstattungsfähigkeit der Antigen-Schnelltests neu geregelt. Der Anspruch nach § 1 Absatz 1 Satz 1 in Bezug auf eine Diagnostik mittels PoC-Antigen-Tests (Point-of-Care-Antigen-Tests) beschränkt sich auf Antigen-Tests, die in der vom Gesundheitssicherheitsausschuss der Europäischen Union beschlossenen gemeinsamen Liste von Corona-Antigen-Schnelltests aufgenommen wurden (Common RAT List des HSC).


COVID-19 Tests: Rechtliche Besonderheiten und Verordnungen in Deutschland

COVID-19 Antigen-Schnelltests gehören zu den In-vitro-Diagnostika (IVD) und werden nach der derzeit gültigen EU IVD-Direktive streng reguliert. Corona Antigen-Schnelltests unterliegen dem Medizinproduktegesetz und müssen – im Vergleich zu anderen IDV-Testsystemen – spezielle rechtliche Besonderheiten und nationale Vorgaben beachten. Um die Ergebnisse eines Antigen-Schnelltests zuverlässig auszuwerten, dürfen Corona Tests zurzeit ausschließlich von geschultem Fachpersonal unter ärztlicher Aufsicht, medizinischem Personal und Ärzten angewandt werden. Antigen-Schnelltests sind in keinster Weise für den Laien-Gebrauch geeignet und stellen bei nicht fachgerechter Anwendung eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit dar.   

Für COVID-19 Antigen-Schnelltests gelten folgende Gesetze in Deutschland:

  • Medizinproduktegesetz (MPG)
  • EU IVD-Direktive (98/79/EG)
  • Heilmittelwerbegesetz (HWG)
  • Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV)
  • Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Heilmittelwerbegesetz: Rechtliche Besonderheiten in Bezug auf Corona Antigen-Schnelltests

COVID-19 Tests sind Medizinprodukte und dürfen somit außerhalb von Fachkreisen nicht beworben werden. Für sachliche Beiträge oder Veröffentlichungen ohne Werbeaspekt, gelten diese Beschränkungen des HWG nicht.

Medizinprodukte-Abgabeverordnung:

Für COVID-19 Tests gelten die In-vitro-Diagnostika Abgabebeschränkungen. Laut §3 der MPAV dürfen Corona Antigen-Schnelltest nur an folgende Firmen und Institutionen abgegeben werden:

  • Ärzte
  • Ambulante und stationäre Einrichtungen im Gesundheitswesen, an den Großhandel und Apotheken
  • Gesundheitsbehörden des Bundes, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände
  • Blutspendedienste, pharmazeutische Unternehmen
  • Beratungs- und Testeinrichtungen für besonders gefährdete Personengruppen, in denen Tests unter ärztlicher Aufsicht angeboten werden

Infektionsschutzgesetz: Rechtliche Besonderheiten in Bezug auf Corona Antigen-Schnelltests

Die Auswertung von COVID-19 Tests ist ausschließlich Ärzten gestatten

UPDATE DER VERORDNUNG (Stand April 2021)

Test für die professionelle Anwendung zugelassen

Nach § 3 Abs. 4 Medizinprodukt-Abgabeverordnung (MPAV) ist die Abgabe an folgende Institutionen und Einrichtungen gestattet:

  • Ärzte,
  • ambulante und stationäre Einrichtungen im Gesundheitswesen, Großhandel und Apotheken,
  • Gesundheitsbehörden des Bundes, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände,
  • Blutspendedienste, pharmazeutische Unternehmen,
  • Beratungs- und Testeinrichtungen für besonders gefährdete Personengruppen.

Da der Deutsche Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat, ist die Abgabe aktuell darüber hinaus an folgende natürliche Personen, Einrichtungen und Unternehmen gestattet:

  • ambulante Pflegedienste, die ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen erbringen,
  • Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte,
  • Kindertagespflegeeinrichtungen,
  • Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen,
  • Heime,
  • Ferienlager,
  • voll- oder teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder vergleichbare Einrichtungen,
  • Obdachlosenunterkünfte,
  • Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern,
  • sonstige Massenunterkünfte,
  • Justizvollzugsanstalten,
  • ambulante Pflegedienste, die körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung erbringen,
  • ambulante Betreuungsdienste, für Menschen mit Behinderungen, die z.B. sozialpsychiatrische Leistungen im häuslichen Umfeld oder Assistenzleistungen, etwa im Arbeits- oder Schulkontext, erbringen,
  • ambulante Dienste der Eingliederungshilfe,
  • Arbeitgeber im Sinne des § 2 Absatz 3 des Arbeitsschutzgesetzes.

Bitte beachten Sie, dass der Test für die professionelle Anwendung zugelassen ist und nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibVO) nur von fachkundigem Personal durchgeführt werden darf!

Laut „Stellungnahme zum Einsatz von fachkundigem Personal bei Point of Care (PoC)-Antigen-Tests“ des Bundesministeriums für Gesundheit verpflichtet die MPBetreibV den Betreiber von Medizinprodukten, nur Personen mit dem Anwenden und Betreiben von Medizinprodukten zu beauftragen, die die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung haben und in das anzuwendende Medizinprodukt eingewiesen sind (§ 4 Abs. 5 i.V. m. Abs. 2 MPBetreibV). Daher liegt es in der Verantwortung des beauftragten Leistungserbringers als medizinprodukterechtlichem Betreiber der sog. PoC-Antigen-Tests, unter Berücksichtigung der Gebrauchsinformationen des jeweiligen Tests konkret mit Blick auf das zur Verfügung stehende Personal zu prüfen, wer in der Lage ist, den betreffenden Test nach einer entsprechenden Einweisung/Schulung durchzuführen. Die Einweisung/Schulung des Personals in nichtärztlich oder nichtzahnärztlich geführten Einrichtungen oder Unternehmen muss durch eine Ärztin oder einen Arzt erfolgen.


Die Produkte für die Eigenanwendung an Laien dürfen auf Grund einer Sonderzulassung des BfArM gemäß § 11 Abs. 1 MPG in Deutschland in den Verkehr gebracht werden.
Diese Produktvarianten für die Heimanwendung durch medizinische Laien unterliegt – anders als gekennzeichnet – nicht der CE-Kennzeichnungspflicht für IVD-Medizinprodukte.
Sie ist ausschließlich zum Vertrieb und zur Anwendung in Deutschland und Österreich bestimmt.  

Darüber hinaus darf die Lochmann Berufskleidung GmbH auch nach Auslauf der Sonderzulassung und Übergang in die CE-Kennzeichnung für Laien der Antigen Schnelltests nachweislich weiterhin verkaufen.

 



Zertifizierte Schnelltest-Einweisung für das  Lochmann-Team

Wie geht eigentlich so ein Antigen Schnelltest? Wie fühlt es sich an getestet zu werden? Wie lege ich eine Schutzausrüstung für den Test richtig an? Was muss ich alles beachten und ist bei einer Testung wichtig?

Die Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und die Geschäftsführung des Backnanger Familienunternehmens Lochmann Berufskleidung GmbH wurden immer wieder mit diesen Fragen konfrontiert.

[ZUM BERICHT UND DER BILDERGALERIE]





GESICHTSSCHILDE (FACER) IM SONDERANGEBOT!

Made in Germany. Der Facer wird in der Stuttgarter Region produziert und in der sozialen Einrichtung Erlacher Höhe montiert. Das hochwertige Gesichtsschild ist klappbar und mit einer Edelstahlschnalle auf die Kopfgrösse einstellbar.

Einsatzgebiete: Teststation, Testcentrum, Apotheke, Praxis, Kosmetiksalon, Frisör, Krankenhaus und viele weitere Einsatzorte.

Weitere Kombi- und Sonderangebote in unserem [Onlineshop] oder auf [Anfrage].

 
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